0. Am Morgen
- Ich bin ausgeschlafen und habe gut gefrühstückt.
- Das notwendige Unterrichtsmaterial habe ich am Vortag auf Vollständigkeit überprüft.
- Ich packe noch eine Wasserflasche (bitte nichts Klebriges, Süßes) und die Verpflegung für den Tag mit ein.
- Ich trage keine bauchfreien Oberteile, ärmelfreie Muskelshirts oder zu knappe Kleidung.
1. Auf dem Schulweg und im Schulbereich
- Am besten komme ich mit dem Fahrrad zur Schule und halte mich an die Regeln der Straßenverkehrsord-nung. Mein Rad stelle ich auf den dafür vorgesehenen Plätzen ab. Hier besteht eine Videoüberwachung.
- An den Bushaltestellen und auf dem Schulgelände verhalte ich mich rücksichtsvoll.
- Während der Unterrichtszeit vermeide ich auf dem Schulgelände und im Schulhaus jeglichen Lärm.
- Plakate und andere Bekanntmachungen bringe ich außerhalb des Klassenzimmers nur mit Genehmigung der Schulleitung an.
- Bei Unfällen benachrichtige ich sofort ein erwachsenes Mitglied der Schulgemeinschaft und fülle im Sekretariat ei-ne Unfallanzeige aus.
- Vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsschluss, wenn wir z.B. länger auf den Bus warten, halte ich mich nur in der Aula oder auf dem Schulhof auf.
- Ich nutze Handys und andere tragbare elektronische Geräte während der großen Pausen nur in der dafür vorge-sehenen und markierten Zone des Schulhofs. In allen anderen Bereichen des Hofes sowie im Schulgebäude ist die Nutzung dieser Geräte nur im Beisein einer Lehrkraft erlaubt.
- Aus Anstand und Höflichkeit trage ich im Haus keine Mütze oder Kappe.
2. In den Pausen
- Ich bin pünktlich vor dem Beginn des Unterrichts im Klassenzimmer.
- Sollte fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend sein, benachrichtigt die/der Klassensprecher/in das Sekretariat.
- In den großen Pausen verlasse ich das Klassenzimmer und gehe in der ersten großen Pause in die Aula oder in den Hof. In der zweiten großen Pause (Frischluftpause) gehe ich in den Hof, in die „Stille Pause“ oder in die ‚Bewegte Pause’. Bei einer Regen- bzw. Schlechtwetterpause bleiben die Schüler in der Aula.
- Ich befolge die Anweisungen der Pausenaufsicht. Bei den Fahrradständern halte ich mich nur mit Son-dergenehmigung auf.
- Ich verlasse das Schulgelände während der Unterrichtszeit nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis einer Lehrkraft, auch wenn ich schon volljährig bin.
3. Sauberkeit in den Räumen und auf dem Schulgelände
- Ich bemühe mich um Sauberkeit und Ordnung in den Klassenzimmern und Fachräumen, dazu gehört:
- Einhängen der Stühle/Aufstuhlen bei Verlassen des Zimmers
- Papier und Abfälle beseitigen
- der Verzicht auf Kaugummis
- Besondere Sauberkeit halte ich in Umkleideräumen, Duschen und Toiletten.
- Wer in besonderem Maße gegen Sauberkeits- und Hygienevorschriften verstößt, kann zur Beseitigung herangezogen werden (z.B. Kaugummi entfernen oder Toiletten putzen) oder kann an den Kosten der Instandsetzung beteiligt werden.
4. Regelungen zum Schutz von Personen und Eigentum
- Die Sicherheit von uns allen muss gewährleistet sein.
Deshalb:- kein Schneeballwerfen
- kein Herumwerfen von Gegenständen, kein Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Messer)
- Rauchen, das Mitbringen oder der Konsum von Alkohol und anderen Drogen ist verboten.
- Ich gehe mit allen schuleigenen Lehr- und Lernmittel sorgsam um. Beschädigungen führen zur Ersatzpflicht.
- Alle Wertsachen lasse ich zuhause oder miete ein Schließfach zu ihrer sicheren Aufbewahrung an. Die Schule übernimmt für Wertsachen (Handys o. ä.) keine Haftung!
- Im Sportunterricht werden die Wertsachen in einer Klassenbox gesammelt und verbleiben nicht in der Umkleidekabine. Der Fachlehrer übernimmt für die Wertsachen keine Haftung.
- Wegen häufiger Beschädigungen sollte die Fahrradversicherung (Selbstbehalt 10,-€) abgeschlossen werden.
- Mutwillige Beschädigungen des Eigentums von Mitschüler/innen wird deren Eltern mitgeteilt; berechtigte Schadensersatzansprüche werden eingefordert.
- Gefundene Gegenstände gebe ich beim Hausmeister, Wertsachen im Sekretariat ab und frage dort auch, wenn ich etwas verloren habe.
5. Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen
- Ich nehme regelmäßig und pünktlich am Unterricht teil.
- Schülern ist es im Unterricht im notwendigen Maße gestattet Wasser zu trinken bzw. eine Toilette aufzusuchen. Der Unterricht darf hierdurch nicht gestört werden.
- Die Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung oder an einer Arbeitsgemeinschaft gilt für mindestens ein halbes Jahr.
- Ich nehme an allen außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule teil, es sei denn, Freiwilligkeit, wie zum Beispiel bei der Ski-Ausfahrt, wurde ausdrücklich vereinbart.
6. Beurlaubungen und Versäumnisse
- Bei Verhinderung durch Krankheit o.a. muss die Schülerin/der Schüler umgehend für den betreffenden Tag abgemeldet werden. Dies erfolgt am besten über einen Mitschüler, telefonisch oder per E-Mail ans Sekretariat. Spätestens am 3. Tag muss eine schriftliche Entschuldigung für den Zeitraum vorliegen.
- Bei längerfristiger oder häufiger Abwesenheit kann ein ärztliches Attest eingefordert werden.
- Eine längerfristige Befreiung vom Sportunterricht ist nur mit ärztlichem Attest möglich.
- Entlassung aus dem Unterricht aus gesundheitlichen Gründen ist nur mit einem von der Lehrkraft unter-zeichneten grünen Entlass-Schein nach Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten über das Sekretariat möglich.
- Beurlaubung ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag möglich. Beurlaubungsgründe siehe §4 Schulbesuchsverordnung.
- bis zu zwei Tagen: Antrag an die Klassenleitung
- ab drei Tagen und am Ferienrand: Schulleitung
7. Leistungsermittlung und Zeugnisse
- Hausaufgaben und Heftführung sind Bestandteil der Leistungsbewertung.
- Jede Lehrkraft gibt zu Schuljahresbeginn ihre Bewertungsmaßstäbe bekannt.
- Auskunft über den aktuellen Leistungsstand kann jederzeit erbeten werden.
- In den Kernfächern werden mindestens vier schriftliche Arbeiten und in den Nebenfächern höchstens vier schriftliche Arbeiten pro Schuljahr angefertigt. Außerdem sind praktische Arbeiten und Projektpräsentationen Bestandteil der Leistungsbewertung.
- Die Klassenleitung koordiniert die zeitliche Belastung durch Hausaufgaben. An Tagen mit Nachmittagsunterricht können keine Aufgaben auf den nächsten Tag gegeben werden.
- Schriftliche kurze Wiederholungsarbeiten/Tests (ca. 20 Minuten) sind jederzeit möglich.
- Bei versäumten Klassenarbeiten entscheidet die Lehrkraft, ob die Arbeit nachgeschrieben werden muss.
- Bei versuchter oder durchgeführter Täuschung entscheidet die Fachlehrkraft über die Bewertung. Bei unentschuldigtem Fehlen kann die Arbeit mit "ungenügend“ bewertet werden.
- Zeugnisse werden zu Schuljahresbeginn unterschrieben an die Klassenleitung zurückgegeben.
8. Pädagogische Maßnahmen zur Einhaltung der Schulordnung
Um einen geordneten Unterrichtsablauf und die Einhaltung der Haus- und Schulordnung zu sichern sowie Personen und Sachen zu schützen, gelten die folgenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen:
- Von jeder Lehrkraft:
- Nachsitzen bis zu 2 Stunden mit pädagogischer Aufgabenstellung
- Gemeinschaftsdienst bei einem Verstoß gegen unsere „10 Regeln“
- Klassenbucheintrag bei Fehlverhalten, bei grobem Fehlverhalten ein roter Eintrag
- Durch die Schulleitung:
- Nachsitzen bis zu 4 Stunden
- Überweisung in eine Parallelklasse
- Androhung des zeitweiligen Unterrichtsausschlusses
- Ausschluss vom Unterricht bis zu 5 Tagen
- Nach Anhörung der Klassenkonferenz durch die Schulleitung:
- Ausschluss vom Unterricht bis zu 4 Wochen
- Androhung des Ausschlusses aus der Schule
- Ausschluss aus der Schule
Über Klassenbucheinträge werden die Eltern telefonisch oder über den Schulplaner informiert. Die Laufzeit der pädagogischen Maßnahmen ist jeweils ein Schuljahr.
9. Verwaltung
- Änderungen der familiären und persönlichen Verhältnisse (z. B. Umzug, Trennung der Eltern o. a.), neue Telefonnummern oder Anschriften sind dem Sekretariat schriftlich mitzuteilen!
- Kontakt:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. , Tel.: 06202/7066-0, Fax: 06202/706630 - Wir bitten darum, die Sprechzeiten des Sekretariats einzuhalten:
Mo.- Fr. 8.00 – 12.00 Uhr sowie Mi. 14.00 – 16.00 Uhr.
10. Schlussbestimmungen
- Die hier aufgeführten Punkte der Haus- und Schulordnung sind zusammenfassende Ergebnisse der zu-ständigen Gremien der Realschule.
- Änderungen, soweit sie nicht durch übergeordnete Vorschriften notwendig werden, können im Elternbeirat, im Schülerrat oder in der Gesamtlehrerkonferenz beantragt, beraten und der Schulkonferenz zugeleitet werden, die darüber entsprechend ihrer Zuständigkeit beschließt.
- Jede neue Schülerin / jeder neuer Schüler und deren Eltern erhalten ein Exemplar der Schulordnung. Sie wird jeweils zu Schuljahresbeginn im Klassenrat durchgesprochen.
Die Schulkonferenz, 10. Mai 2017